Arbeitsrecht

Kurzarbeit

Die Wirtschaftskrise trifft vor allem auch die Beschäftigten. Was bedeutet Kurzarbeit für die Arbeitnehmer?

Infolge der Konjunkturflaute schicken immer mehr Unternehmen Teile der Belegschaft in Kurzarbeit. Es ist davon auszugehen, dass sich die Zahl wegen der konjunkturellen Abkühlung deutlich erhöhen wird. Nachstehend die wichtigsten Antworten zu Fragen rund um Kurzarbeit.

Was genau ist Kurzarbeit?

Ein Unternehmen stellt zur Vermeidung von Kündigungen auf Kurzarbeit um, wenn es wegen eines Konjunktureinbruchs weniger Aufträge bekommt und die Produktion drosseln muss. Die Beschäftigten arbeiten bei Kurzarbeit über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger - beispielsweise statt 40 Stunden nur 25 Stunden pro Woche - oder sogar überhaupt nicht.

Was bedeutet Kurzarbeit für die Beschäftigten, wie wird der Lohn gekürzt?

Während der Kurzarbeit arbeiten die Beschäftigten für einen vorübergehenden Zeitraum weniger als tariflich oder arbeitsvertraglich vereinbart. Lohn und Gehalt werden entsprechend anteilig gekürzt. Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird durch das vom Staat gezahlte Kurzarbeitergeld (Kug) in gewisser Höhe ausgeglichen. Das Kurzarbeitergeld gleicht den Verdienstausfall aber nur teilweise aus. Stark vereinfacht ausgedrückt erhalten Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent des wegen der Kurzarbeit wegfallenden Nettoentgelts, kinderlosen Beschäftigten werden 60 Prozent ersetzt. Die Arbeitnehmer haben zwar bei Kurzarbeit den Nachteil, dass sie Einkommen und Kaufkraft verlieren, aber auch den Vorteil, dass der Arbeitsplatz erhalten bleibt.

Was ist mit den Sozialabgaben?

Für die geleistete Arbeit tragen der Arbeitgeber und der Beschäftigte die Beiträge gemeinsam (wie immer). Für die Kurzarbeit bezahlt der Arbeitgeber die Sozialabgaben allein.

Wer beantragt das Kurzarbeitergeld?

Der Arbeitgeber stellt einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Behörde prüft dann, ob Kurzarbeitergeld gezahlt wird.

Muss der Beschäftigte Kurzarbeit akzeptieren?

Nur, wenn es im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgelegt ist und die Agentur für Arbeit der Kurzarbeit zugestimmt hat. Ohne diese Grundlagen kann kein Beschäftigter gegen seinen Willen zu Kurzarbeit gezwungen werden. Die Arbeitszeit kann nicht einseitig gekürzt werden. Fehlt ein Tarifvertrag und will ein Unternehmen dennoch Kurzarbeit durchsetzen, muss es mit seinen Arbeitnehmern einen schriftlichen Vertrag aushandeln.

Wie früh muss der Beschäftigte von der Kurzarbeit erfahren?

In der Regel lassen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Kurzarbeit zu. In diesen Fällen kann ein Unternehmen von heute auf morgen Kurzarbeit anordnen. Gibt es keine schriftliche Vereinbarung zur Kurzarbeit, dauert es mindestens vier Wochen, bis Kurzarbeit angeordnet werden kann.

Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Ab Januar 2009 kann Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monaten gezahlt werden, bislang waren es zwölf Monate. Kurzarbeitergeld, das davor bezahlt wurde, wird allerdings entsprechend angerechnet. Hat das Unternehmen zum Beispiel 2008 sechs Monate Kurzarbeit angeordnet, kann es ab 2009 nur noch zwölf Monate anordnen und entsprechend Kurzarbeitergeld gezahlt werden.

Kann der Beschäftigte sich einen zusätzlichen Nebenjob suchen?

Ja, doch wird der Lohn aus dem Nebenjob dann mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet. Wer bereits vor Beginn der Kurzarbeit einen Nebenjob hatte, muss keine Einbußen fürchten. In diesem Fall werden die Einkünfte nicht mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet.

Muss der Beschäftigte später mit Abschlägen bei der Rente rechnen?

Ja, die Abschläge fallen aber sehr gering aus.

Hat der Beschäftigte noch Kündigungsschutz?

Ja, auch bei Kurzarbeit besteht der volle Kündigungsschutz weiter.

Was ist mit Urlaubsansprüchen?

Diese sind grundsätzlich von der Kurzarbeit nicht berührt, soweit der vorhandene Urlaubsanspruch nicht dafür eingesetzt werden muss, Kurzarbeit zu vermeiden.

Werden für das Kurzarbeitergeld Steuern fällig?

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Bei der Ermittlung des Steuersatzes für das übrige, steuerpflichtige Einkommen wird es allerdings berücksichtigt. Daher muss es in der Steuererklärung als Einkommen angegeben werden.



Stand: 13.01.2009


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